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Zu einem Inhaberwechsel kommt es, wenn die Domain auf eine andere rechtliche oder physische Person übertragen wird. Eine Änderung des Firmenwortlautes bzw. eine Änderung der Rechtsform (z.B. Ges.m.b.H. in AG) zählt ebenfalls als Inhaberwechsel.
Einem Inhaberwechsel müssen sowohl der aktuelle als auch der neue Inhaber zustimmen. Je nach Domain ist hier ein Fax oder ein Brief, der von beiden unterzeichnet ist, nötig. Bitte beachten Sie, dass Sie als neuer Inhaber alle Rechte und Pflichten bezüglich der Domain übernehmen. Das inkludiert auch eventuelle noch offene Rechnungen.