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UPC erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria

- Bei „Surfst nix, zahlst nix“ fallen entgegen der Bewerbung mindestens 15,98 Euro Grundentgelt und 10,- Euro Mindestumsatz an

Wien, 15. November 2007: Erfolg für UPC Austria! Der österreichweit tätige Multimedianetzbetreiber hatte die Telekom Austria (TA) aufgrund irreführender Werbung für den Tarif aonSpeed Easy geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen die TA erlassen, die es der TA untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Internetzugänge mit den Worten „Surfst nix, zahlst nix“ oder in sinngleicher Weise anzukündigen und/oder zu bewerben, wenn dem Kunden in jedem Fall Kosten verrechnet werden.

Die wahren Kosten werden verschwiegen

Das Handelsgericht Wien hält in der Begründung des Beschlusses unter anderem fest: Das Herausstellen der Aussage „Surfst nix, zahlst nix“ erweckt den falschen Eindruck, für Perioden, in denen kein Internetzugang erfolgt, werde überhaupt kein Entgelt verrechnet. Dass zusätzlich zum Mindestumsatz noch dazu ein Grundentgelt für die Festnetztelefonie anfällt, ist der Werbeaussage überhaupt nicht zu entnehmen, wodurch die Werbeaussage zur unvollständigen Angabe mit Irreführungseignung wird. Bei genauer Betrachtung des Tarifes stellt man fest, dass auch bei Nichtnutzung Kosten anfallen: und zwar neben dem monatlichen Grundentgelt für den Telefonanschluss (POTS) in der Höhe von 15,98 Euro auch ein Mindestumsatz in der Höhe von 10,- Euro pro Monat. Das ergibt entgegen dem Werbeslogan „Surfst nix, zahlst nix“ immerhin fixe monatliche Kosten in der Höhe von 25,98 Euro!

DI Thomas Hintze, Vorsitzender der Geschäftsführung von UPC Austria, zeigt sich über das Urteil des Handelsgerichts erfreut: „Für mich ist das eine Irreführung, wenn man potentielle Kunden über die tatsächlichen Kosten in der Höhe von 25,98 Euro, die auch bei Nicht-Benutzung des Internet-Zugangs anfallen, im Unklaren lässt. Daher sind wir mit der einstweiligen Verfügung durch das Handelsgericht Wien gegen die Bewerbung von aonSpeed Easy durch die Telekom Austria äußerst zufrieden und werden auch alle weiteren Schritte unseres Mitbewerbs sorgfältig prüfen. Derzeit ist gegen die Telekom Austria auch eine zweite Klage bzgl. der Bewerbung des Produkts aon TV anhängig, deren Ergebnis wir schon mit Spannung entgegensehen.“