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UPC erwirkt zweite einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria – diesmal wegen aon TV

- Beim Produkt „aon TV“ fallen neben dem monatlichen Grundentgelt von 4,90 Euro zusätzlich zumindest 15,98 Euro für einen Festnetz-Telefonanschluss an

Wien, 21. November 2007: Zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit musste der Multimedianetzbetreiber UPC Austria eine Klage gegen die Telekom Austria (TA) einbringen. UPC hatte die TA aufgrund irreführender Werbung für das Produkt aon TV geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien wie auch bereits bei der kürzlich eingebrachten Klage gegen die Bewerbung von aon Speed easy (Surfst nix, zahlst nix) eine einstweilige Verfügung gegen die TA erlassen. Demnach hat es die TA ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihr Produkt „aon TV“ mit einem monatlichen Entgelt von € 4,90 zu bewerben, ohne dass sie mit gleichem Aufmerksamkeitswert darauf hinweist, dass zusätzlich zu diesen Kosten die laufende Grundgebühr für einen Festnetz-Telefonanschluss bei der TA dazu kommt.

Gesamtkosten werden nicht ausgewiesen

In der Begründung des Beschlusses hält das Handelsgericht Wien unter anderem fest: „Die Beklagte stellt in ihrer Werbung in mehreren Tageszeitungen in großer Schrift und daher blickfangartig einen besonders günstigen Preis für ihr Kabelfernsehen heraus. Dass zu dem Betrag von 4,90 Euro pro Monat noch irgendwelche weiteren monatlichen Kosten kommen, geht aus dem Inserat nicht hervor. (…) Die gegenständliche Blickfangwerbung ist insgesamt so gestaltet, dass ihr weitere monatliche Kosten als 4,90 Euro für das Kabelfernsehen der Beklagten nur bei gerade detektivischer Akribie entnommen werden können, sodass sie auch für den durchschnittlichen aufmerksamen Leser irreführend im Sinne des § 2 UWG ist.“

Der in der Werbung kommunizierte Preis für das TV-Angebot der Telekom Austria entpuppt sich bei näherer Betrachtung also als Mogelpackung. Es wird nämlich verschwiegen, dass aon TV in Kombination mit einem Festnetzanschluss oder DSL Produkt weitaus höhere Kosten verursacht. Zu den angeblichen 4,90 Euro Grundentgelt für aon TV sind mindestens noch 15,98 Euro für den Festnetzanschluss zu rechnen, somit kommt man auf monatliche Mindestkosten in der Höhe von 20,88 Euro. Bei Bestellung von aon TV ohne die gleichzeitige Nutzung mit einem Festnetzanschluss oder DSL Produkt, werden 24,90 Euro pro Monat in Rechnung gestellt.

DI Thomas Hintze, Vorsitzender der Geschäftsführung von UPC Austria, zum Rechtsspruch gegen die Telekom Austria: „Dass wir innerhalb kürzester Zeit gleich zwei einstweilige Verfügungen gegen die TA erwirkt haben, zeigt, dass hier wirklicher Handlungsbedarf bestanden hat, um die irreführende Bewerbung von aon TV und aon Speed Easy zu unterbinden. Es wirkt auf uns als würden bei allen aktuellen Kampagnen der Telekom Austria die Konsumenten systematisch durch unvollständige Preisangaben geködert werden.“